KAPITEL 1 – EIN AUFTAKT ZUM KRIEG
Vor 1864 bestand die dänische Monarchie aus drei Hauptteilen: dem Königreich Dänemark selbst und den Herzogtümern Schleswig und Holstein. Hinzu kommen die wirtschaftlich weniger wichtigen Teile: Lauenburg (dänisch ab 1814 als „Ausgleich“ für Norwegen), Island und die Färöer-Inseln sowie die Kolonien Grönland und Westindien. Das Königreich war bekannt als den Staat Dänemark und war ein multinationaler Staat.
Der gesamte Staat Dänemark bei der Volkszählung von 1860:
Bewohner | Einwohnerfläche (km2) | |
Königreich Dänemark | 1.600.551 | 39.000 |
Herzogtum Schleswig | 409.907 | 9.400 |
Herzogtum Holstein | 544.419 | 8.417 |
Herzogtum Lauenburg | 50.147 | 1.183 |
Gesamtstaat Dänemark, insgesamt | 2.605.024 | 58.000 |
Mit der Verfassung von 1849 hatte das Königreich Dänemark eine freie und moderne Verfassung erhalten, die jedoch in den Herzogtümern nicht galt! Hier war der dänische König in Wirklichkeit immer noch der absolute Herrscher mit Versammlungen der Beratungsklasse.
Mit der Novemberverfassung von 1863 schuf die dänische Regierung eine gemeinsame Verfassung für das Königreich Dänemark und das Herzogtum Schleswig. Die Verfassung von 1849 wurde jedoch nicht auf Schleswig ausgedehnt, obwohl dies seit 1849 die Absicht der Nationalliberalen war. Schließlich wagte die Regierung diesen Schritt nicht, solange nicht der gesamte südliche Teil Schleswigs in das Königreich miteinbezogen werden wollte. In Südschleswig hingegen wollten sie, dass Schleswig und Holstein dem Deutschen Bund beitreten.
Deutschland, wie wir es heute kennen, gab es 1864 noch nicht.
Deutschland war ein Flickenteppich aus 35 kleinen und großen Königreichen, Fürstentümern und freien Städten, namens der Deutsche Bund.
Auch die Herzogtümer Holstein und Lauenburg waren Mitglieder des Bundes. Dies bedeutete, dass der dänische König als Herzog von Holstein und Lauenburg auch den Rang eines deutschen Fürsten hatte und somit Mitglied des Deutschen Bundes war!
Österreich war als ständiger Vorsitzender die dominierende Macht im Deutschen Bund. Die Ausdehnung des Deutschen Bundes ist mit einer roten Linie markiert. Beachten Sie, dass nur ein Teil des österreichischen Reiches tatsächlich Teil des Bundes war.
Preußen war Österreichs Hauptkonkurrent im Bund, nicht zuletzt wegen des durch und durch industrialisierten Ruhrgebiets (Rheinland-Westfalen), das nach dem Wiener Kongress 1814/15 Teil Preußens wurde. England hatte sich ein starkes Preußen als Gegengewicht zu Frankreich gewünscht.
Preußen wollte ein vereintes Deutsches Reich ohne Österreich unter preußischer Führung, was nach dem Krieg gegen Frankreich 1870/71 gelang. Danach wurde das neue Deutsche Reich ohne die Beteiligung Österreich-Ungarns Realität.
Am 7. Dezember 1863 beschloss der Deutsche Bund als Reaktion auf die dänische Novemberverfassung, die im Widerspruch zu den 1851-52 in London getroffenen Vereinbarungen stand, in Holstein und Lauenburg mit einer Bundesstreitmacht aus österreichischen, preußischen, sächsischen und hannoverschen Truppen eine Vollstreckung durchzuführen (um den Willen des Deutschen Bundes durchzusetzen).
Am Weihnachtsabend 1863 zogen 12.000 sächsische und hannoversche Soldaten in Lauenburg und Holstein ein. Die in den beiden Herzogtümern stationierten dänischen Truppen zogen sich ohne Zwischenfälle nach Schleswig zurück.
Am 16. Januar 1864 forderten Österreich und Preußen die Rücknahme der Novemberverfassung innerhalb von zwei Tagen – was unmöglich war – und dann rückten auch österreichische und preußische Truppen in Lauenburg und Holstein ein. Am 1. Februar 1864 zogen diese Truppen weiter nach Schleswig ein. Dies war keine Entscheidung des Bundestages mehr, also war es jetzt ein echter Krieg gegen die dänische Monarchie!
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