Vor 1864 bestand die dänische Monarchie aus drei Hauptteilen: Das Königreich Dänemark mitsamt den Herzogtümern Schleswig und Holstein.

Dazu kamen die wirtschaftlich weniger bedeutenden Teile: Lauenburg (seit 1814 dänisch, als „Ausgleich“ für Norwegen), Island und die Färöer-Inseln plus die Kolonie Grönland und die westindischen Inseln. Dieser multinationale Staat wurde Gesamtstaat Dänemark genannt.

EinwohnerzahlFläche (km2)
Königreich Dänemark1.600.55139.000
Herzogtum Schleswig409.9079.400
Herzogtum Holstein544.4198.417
Herzogtum Lauenburg50.1471.183
Beiländer und Kolonien (Färöer-Inseln, Island, Grönland und Westindien.ca. 120.000 mit Grönland103.831 ohne Grönland
Gesamtstaat Dänemark, insgesamt2.605.02458.000
Gesamtstaat Dänemark bei der Volkszählung von 1860

Die Novemberverfassung

Das Königreich Dänemark hatte mit dem Grundgesetz von 1849 eine freie, moderne Verfassung erhalten, welche aber nicht in den Herzogtümern galt! Hier war der dänische König in Wirklichkeit immer noch der absolute Herrscher zusammen mit der beratenden Standesversammlung.

Mit der Novemberverfassung 1863 schuf die dänische Regierung eine gemeinsame Verfassung für das Königreich Dänemark und das Herzogtum Schleswig. Aber das Grundgesetz von 1849 wurde nicht auf Schleswig ausgeweitet, obwohl genau dies die nationalliberale Absicht seit 1849 gewesen war. Solange der komplette südliche Teil Schleswigs nicht wünschte zum Königreich dazuzugehören, wagte sich die Regierung diesen Schritt trotz allem nicht. In Südschleswig wünschte man sich nämlich vielmehr die Aufnahme Schleswigs und Holsteins in den Deutschen Bund.

Deutschland 1864

Das Deutschland, das wir heute kennen, existierte 1864 nicht.

Deutschland war ein Flickenteppich aus 39 kleinen und großen Königreichen, Fürstentümern und freien Städten und war bekannt als der Deutsche Bund.

Die Herzogtümer Holstein und Lauenburg waren auch Mitglieder dieses Bundes. Dies bedeutete, dass der dänische König als Herzog in Holstein und Lauenburg auch einen Rang als deutscher Fürst hatte und somit auch Mitglied des Deutschen Bundes war!

Österreich war als permanent vorsitzender Staat die dominierende Macht im Deutschen Bund.

Die Ausdehnung des Deutschen Bundes ist in der Karte rot markiert. Beachten Sie, dass nur ein Teil des österreichischen Kaiserreiches in Wirklichkeit Teil des Bundes gewesen ist.

Preußen war Österreichs größter Konkurrent im Bund, nicht zuletzt da das industrielle Ruhrgebiet (Rheinland-Westfahlen) seit dem Wiener Kongress 1814-15 ein Teil Preußens war. England hatte sich ein starkes Preußen als Gegengewicht zu Frankreich gewünscht. Preußen wünschte sich ein geschlossenes deutsches Reich unter preußischer Führung – ohne Österreich. Dies gelang nach dem deutsch-französischen Krieg 1870-71. Nach diesem war das neue deutsche Kaiserreich ohne Teilnahme Österreich-Ungarns Wirklichkeit geworden.

Der Krieg bricht aus

Am 7. Dezember 1863 beschloss der Deutsche Bund (Bundesrat) als Reaktion auf die dänische Novemberverfassung, welche den Vereinbarungen des Londoner Protokolls 1851-52 widersprach, einen Einmarsch (um den Willen des Deutschen Bundes erzwingen) in Holstein und Lauenburg mit einer Bundesstreitkraft – bestehend aus österreichischen, preußischen, sächsischen und hannoverschen Truppen – vorzunehmen.

Heiligabend 1863 machten sich 12 000 sächsische und hannoversche Soldaten auf den Weg nach Lauenburg und Holstein. Die dänischen Truppen, welche in den zwei Herzogtümern stationiert waren, zogen sich ohne Zwischenfälle nach Schleswig zurück.

Österreich und Preußen forderten am 16. Januar 1864, dass die Novemberverfassung innerhalb von zwei Tagen zurückgezogen werden sollte – was unmöglich war. Daraufhin zogen die österreichischen und preußischen Truppen nach Lauenburg und Holstein. Am 1. Februar 1864 bewegten sich die Truppen weiter bis nach Schleswig. Dieses war nicht mehr als ein Bundestagsbeschluss anzusehen – nun war Rede von Krieg zwischen der dänischen Monarchie und den Alliierten Preußen und Österreich!