Polizeiliche Richtlinien

Richtlinien bezüglich „1864 Tage“ sowie Tragen und benutzen von Schusswaffen

Richtlinien für die Einfuhr, den Besitz, das Tragen, den Gebrauch und die Ausfuhr von Schusswaffen und Blankwaffen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung „1864 Tage“ des Geschichtszentrums Dybbøl Banke.

Allgemeines

Auf keinen Fall sollten während der Veranstaltung scharfe Schüsse abgegeben werden. Schusswaffen dürfen ausschließlich zum Salutschiessen benutzt werden.

Der Veranstalter wird den teilnehmenden Schützen Schwarzpulver gemäß gesonderter Erlaubnis zur Beschaffung, Lagerung, Beförderung und Weitergabe von Schwarzpulver zur Verfügung stellen. Eine gültige Lizenz zum Besitz, zum Tragen und Verwenden von Feuerwaffen während der Veranstaltung umfasst daher auch eine Lizenz zum Erwerb, Besitz und zur Verwendung der Menge an Schwarzpulver, die für die Durchführung der Salutschüsse während der Veranstaltung als notwendig erachtet wird.

Ein- und Ausfuhr und Besitz, Tragen und Anwendung von Waffen

Originale historische Schusswaffen

Gemäß Executive Order Nr. 1248 vom 30. Oktober 2013 (die Firearms Order) Abschnitt 1 sind die folgenden Schusswaffen vom Verbot in Abschnitt 1 (1) (1) des Feuerwaffengesetzes ausgenommen:

  1. Vor 1870 hergestellte Vorderladewaffen.
  2. Vor 1870 hergestellte Hinterladewaffen, die keine Einheitspatronen verschießen können.

Diese Schusswaffen können somit ohne Genehmigung nach dem Feuerwaffengesetz eingeführt, besessen, getragen und zum Salutieren während der Veranstaltung verwendet werden. Es sollte betont werden, dass die Regel nur für die Waffe gilt. Nicht was Munition/Schwarzpulver für die Waffen betrifft.

Alle Schusswaffen benötigen eine Genehmigung für den Export aus Dänemark, unabhängig vom Alter!

Originale vor 1870 hergestellte Kanonen

Eine Originalkanone (Salutkanone) fällt nur dann unter Abschnitt 1 der Feuerwaffenverordnung, wenn sie mit scharfer Munition feuern kann.

Wenn die Kanone nur Platzpatronen verschiessen, so gilt sie als genehmigungspflichtige Signalwaffe (siehe unten).

Originale Hinterlade-Faustfeuerwaffen, die Einheitspatronen verschießen

  1. Originale Hinterlade-Faustfeuerwaffen mit dänischem Waffenschein/Waffenbesitzkarte:
    Während der Veranstaltung kann die Waffe gemäß der Genehmigung besessen, getragen und zum Salutschiessen benutzt werden.
  2. Originale Hinterlade-Faustfeuerwaffen, die Teilnehmern aus dem Ausland gehören:
    Die Waffe darf während der Veranstaltung ein- und ausgeführt sowie besessen, getragen und zum Salutieren verwendet werden, falls das PAC (dänische Polizeiverwaltungszentrum) auf Antrag eine Genehmigung gemäß dem untenstehenden Antragsverfahren erteilt hat.

Replika von Handfeuerwaffen

  1. Replika von Original-Kleinwaffen auf dänischem Waffenvermerk oder Waffenschein:
    Während der Veranstaltung kann die Waffe gemäß der Genehmigung besessen, getragen und zum Salutschiessen benutzt werden.
  2. Replika von Original-Kleinwaffen von Teilnehmern aus dem Ausland:
    Die Waffe darf ein- und ausgeführt sowie während der Veranstaltung besessen, getragen und zum Salutieren verwendet benutzt, falls das PAC (dänische Polizeiverwaltungszentrum) auf Antrag eine Genehmigung gemäß dem untenstehenden Antragsverfahren erteilt hat.

Die Genehmigungspflicht gilt auch dann, wenn die Waffe nur Platzpatronen abfeuern kann (Signalwaffe).

Replika von originalen (Salut)kanonen mit dänischem Waffenschein/Waffenbesitzkarte:

Während der Veranstaltung kann die Waffe gemäß der Genehmigung besessen und zum Salutschiessen benutzt werden.

Replika von originalen (Salut)kanonen aus dem Ausland:

Die Waffe kann während der Veranstaltung ein- und ausgeführt und zum Salutschiessen benutzt werden, sofern das PAC (Police Administrative Center) auf Antrag eine Genehmigung gemäß dem nachstehenden Antragsverfahren erteilt hat.

Blankwaffen

  1. mit einer Klingenlänge von weniger als 12 cm aus Dänemark und dem Ausland:
    Dolche usw. können ein- und ausgeführt, getragen und als Teil eines typischen Anzugs oder einer Uniform verwendet werden.
  2. mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm aus Dänemark:
    Bajonette, Säbel und dergleichen können besessen, getragen und benutzt werden, falls der Teilnehmer die Genehmigung dazu hat (Genehmigung zum Führen von Blankwaffen).
  3. mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm aus dem Ausland:
    Bajonette, Säbel und dergleichen dürfen während der Veranstaltung ein- und ausgeführt sowie besessen, getragen und benutzt werden, falls das PAC (dänische Polizeiverwaltungszentrum) auf Antrag eine Genehmigung gemäß dem untenstehenden Antragsverfahren erteilt hat.

Antragsverfahren

Bewerbungen werden an den PAC (dänische Polizeiverwaltungszentrum) geschickt:

https://politi.dk/vaaben/borger

https://politi.dk/kontakt-politiet/politiets-administrative-center/tilladelser

Es wird vorausgesetzt, dass die teilnehmenden Vereine einen gemeinsamen Antrag für die teilnehmenden Mitglieder einreichen.

Der Antrag muss in dänischer, englischer oder deutscher Sprache verfasst sein und für jeden Teilnehmer folgende Angaben enthalten:

  • Name
  • Geburtsdatum und Geburtsort.
  • Kopie des Strafregisters aus dem Heimatland.
  • Nummer im Reisepass oder einem anderen gültigen Reisedokument.
  • Anschrift im Heimatland.
  • Aufenthaltsadresse in Dänemark.
  • Telefonnummer, unter der der Antragsteller im Heimatland erreichbar ist.
  • gegebenenfalls die Mitgliedschaft in einem Verein, der historische Tätigkeiten ausübt, und gegebenenfalls den Namen des Vereins.
  • gegebenenfalls einen Waffenpass oder ob auch für die Ein- und Ausfuhr der Waffe eine Lizenz beantragt wird.
  • (für Schusswaffen und Signalwaffen) die Art der Waffe (Muskete, Pistole, Salutkanone usw.), Marke, Modell, Kaliber und Seriennummer.
  • (für Blankwaffen) die Art der Waffe (Dolch, Säbel, Gewand, Bajonett usw.) sowie Klingenlänge.

Bitte beachten: Eine Kopie eines etwaigen Waffenscheins aus dem Heimatland muss dem Antrag beigefügt werden.

Mit der Unterzeichnung des Antragstellers muss der Antragsteller damit einverstanden sein, dass der PAC Informationen über die persönlichen Umstände des Antragstellers erhält, einschließlich etwaiger Strafverfahren in Dänemark und im Heimatland.

Salutschießen während der Veranstaltung

Eine separate Genehmigung für salutschiessen wird an das Geschichtszentrum Dybbøl Banke ausgestellt, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind.

Gegebenenfalls ist zu erwarten, dass die Genehmigung mindestens folgende Bedingungen für die Durchführung des Salutschiessen enthält:

  • strikte Einhaltung der vom Salutantragsteller angegebenen Termine.
  • In Verbindung mit das Salutschiessen wird ein Bereich effektiv abgesperrt, so dass sich keine Zuschauer 25 Meter seitlich und hinter und 50 Meter vor der Waffe befinden.
  • dass die Zuschauer unmittelbar vor der Schießerei darauf hingewiesen werden, dass der Lärm der Schießerei erheblich sein kann.
  • Es wurden Maßnahmen getroffen, damit kleine Feuer während des Salutschiessen schnell gelöscht werden können.
  • dass eine schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümers zur Nutzung des Geländes für die Veranstaltung vorliegt.
  • das Bestehen einer Versicherung zur Deckung von Schäden, die durch Salutieren verursacht werden.

Entzug der Zulassung

Der PAC kann eine gemäß dem Vorstehenden erteilte Genehmigung jederzeit widerrufen, wenn gegen die Bestimmungen der Genehmigung oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird oder wenn die Umstände anderweitig einen Widerruf erforderlich machen.